Hygienebeauftragte/r
Die Einhaltung von Hygienestandards wird in §§ 114/115 SGB XI, den MDK-Prüfkriterien, in den Heimgesetzen und Hygieneverordnungen der jeweiligen Bundesländer sowie im Infektionsschutzgesetz gefordert.
Das Robert-Koch-Institut sieht die sachgerechte Umsetzung notwendiger und gesetzlich vorgeschriebener Hygienestandards in Einrichtungen der Gesundheits- und Altenhilfe am ehesten durch fortgebildete Hygienebeauftragte gewährleistet.
Schwerpunktthemen
Entsprechend der gesetzlichen Anforderungen werden an diesen Tagen die aktuellen und erweiterten Vorgaben der Hygiene und des Hygienehandbuchs auf den neuesten Stand gebracht:
• Rechtliche Rahmenbedingungen
• Biostoffverordnung / TRBA 250
• Maßnahmen im Umgang mit Medizinprodukten
• Gefahrstoffverordnung
• Grundlagen der Mikrobiologie
• Infektionslehre / Infektionshygiene
• Analyse der Einrichtungsspezifischen Infektionsgefahren
(Risikoanalyse) in den verschiedenen Bereichen
• Ausbruch-&/ Qualitätsmanagement
• Grundlagen der Reinigung/Desinfektion/Sterilisation
• Fachkenntnisse der Lebensmittelhygiene incl. Folgebelehrung lt. IfSG §43
• Grundlagen der Umfeldhygiene – Raumpflege, Personalhygiene
• Grundlagen der Wäschehygiene
• Qualitätsmanagement
Es handelt sich hierbei um eine Wochenveranstaltung vom 25.09.2023 bis 29.09.2023 und ein Kolloquium am 29.01.2024